des Skiverband München e. V. Lehrwesen alpin – im nachfolgenden „Skiverband München“ oder „SVM“ genannt
Stand: April 2020
1.1 Für die Anmeldung steht ein Online-Web-Shop zur Verfügung.
1.2 Mit der Anmeldung werden vom Teilnehmer oder dessen gesetzlichem Vertreter die Teilnahmebedingungen verbindlich anerkannt.
1.3 Der Teilnehmer erhält bei Anmeldung über den Web-Shop eine Bestätigung des Eingangs der Anmeldung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.
1.4 Meldet der Teilnehmer mehrere Personen an, so hat er auch für die vertraglichen Verpflichtungen dieser, in der Anmeldung aufgeführten Personen, einzustehen.
1.5 Es gilt der, in der jeweiligen Ausschreibung angegebene, Meldeschluss.
1.6 Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass für ihn und ggf. weitere von ihm angemeldete Teilnehmer eine Mitgliedschaft in einem Verein besteht, der dem Bayerischen Skiverband oder einem anderen Landesskiverband angeschlossen ist.
1.7 Die für den jeweiligen Lehrgang gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden vom Teilnehmer mit der Anmeldung anerkannt.
1.8 Die in der Ausschreibung genannten speziellen Teilnahmevoraussetzungen sind verpflichtend.
1.9 Das Tragen eines geeigneten Skihelms ist bei Veranstaltungen auf Schnee obligatorisch. In der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs gegebenenfalls angegebene zusätzliche Ausrüstung ist ebenfalls verpflichtend. Der SVM behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne die erforderliche Ausrüstung vom jeweiligen Lehrgang auszuschließen. In diesen Fällen findet keine Rückerstattung statt.
2.1 Die Lehrgangsgebühren ergeben sich aus den in der Ausschreibung angegebenen Leistungen. Diese können auch Kosten für Nebenleistungen wie z. B. Bus, Unterkunft, Verpflegung, Skipass, Leihgebühren für Ausrüstung enthalten, sofern diese nicht direkt an den entsprechenden Dienstleister bezahlt werden. Werden Teilleistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, erfolgt keine Erstattung der anteiligen Gebühren (Ausnahmen siehe 2.3).
2.2 Zahlungen für Lehrgänge sind ausschließlich per Einzugsermächtigung möglich. Der jeweils fällige Betrag wird frühestens eine Woche nach Meldeschluss per Lastschrift eingezogen. Wird die Lastschrift durch die angegebene Bank nicht ausgeführt (z. B. erforderliche Deckung fehlt, Kontoverbindung hat sich zwischenzeitlich geändert) trägt der Teilnehmer die daraus entstehenden Gebühren zuzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von € 25,-.
2.3 Bei sämtlichen Maßnahmen werden die Liftkarten vom SVM gekauft und bei Lehrgangsbeginn ausgehändigt. Teilnehmer, die im Besitz einer Liftkarte (z. B. Jahreskarte) bzw. einer gültigen Intermarke (IVSI oder ISIA) sind, falls im jeweiligen Skigebiet akzeptiert - siehe Ausschreibung, zahlen einen reduzierten Betrag, sofern sie dies bei der Anmeldung angeben. Sind die Voraussetzungen auf dem Lehrgang nicht erfüllt, so wird der entsprechende Betrag zuzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von € 10,- nachträglich per Lastschrift eingezogen.
3.1 Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Lehrgangsbeginn von der Anmeldung zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Post-, E-Mail oder Faxeingang der Stornierung beim für die Veranstaltung verantwortlichen Referenten.
3.2 Die Rückerstattung der bereits gezahlten Lehrgangsgebühr erfolgt nach folgendem Schlüssel:
In jedem Fall werden jedoch mindestens € 25,- als Aufwandspauschale erhoben. Wurde die Lehrgangsgebühr bei Eingang des Rücktritts noch nicht erhoben, wird die Stornogebühr abgebucht.
3.3 Legt der Teilnehmer zusammen mit der Rücktrittsmeldung ein ärztliches Attest vor, so erfolgt die Rückerstattung wie folgt:
Maßgeblich ist das Datum des Eingangs des Rücktritts zusammen mit dem Attest beim zuständigen Referenten. Bei Eingang nach Lehrgangsbeginn werden grundsätzlich keine Lehrgangsgebühren zurückerstattet, auch nicht wenn das betreffende Attest ein Datum vor dem Lehrgangsbeginn trägt.
3.4 Der Teilnehmer erhält auf Wunsch eine Rechnung über den bezahlten Betrag.
4.1 Der Skiverband München kann einen Lehrgang ohne Einhaltung einer Frist absagen, wenn
4.1.1 schlechte Schnee- bzw. Wetterverhältnisse die Durchführung im Interesse der Teilnehmer nicht erlauben und/oder
4.1.2 die Durchführung des Lehrgangs für den Skiverband München nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle einer Durchführung entstehendenKosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf den Lehrgang, bedeuten würde.
4.2 Im Falle der Lehrgangsabsage durch den Skiverband München werden den Teilnehmern die bereits geleisteten Lehrgangsgebühren in vollem Umfang zurückerstattet.
4.3 Der Skiverband München kann auch dem jeweiligen Teilnehmer gegenüber den Rücktritterklären, sofern dafür ein wichtiger Grund gegeben ist, bzw. dem Skiverband München die Lehrgangsteilnahme des jeweiligen Teilnehmers nicht zumutbar ist.
5.1 Jedem Teilnehmer wird am Ende einer Maßnahme eine Lehrgangsbestätigung ausgestellt.
5.2 Teilnehmer an Prüfungslehrgängen erhalten das Prüfungsergebnis in Form eines schriftlichen Lehrgangszeugnisses. Dieses gilt zugleich als Lehrgangsbestätigung.
5.3 Der Skiverband München meldet die Teilnahme an Lehrgängen an die zentrale Datenbank des DSV-Card-Service.
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen eines Lehrgangs, die nach der Ausschreibung bzw. Anmeldung notwendig waren und die vom Skiverband München nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind.
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Lehrgang teil. Der Skiverband München haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lehrgang bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht vom Skiverband München oder seinen Leistungsträgern verschuldet sind. Weiterhin haftet der Skiverband München nur für die ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs. Eine weitergehende Haftung des Skiverbandes München findet nicht statt. Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer oder dessen gesetzlichter Vertreter damit einverstanden, dass Foto- oder Filmaufnahmen, die im Rahmen der Veranstaltungen gemacht werden, zum Zweck der Außendarstellung des Verbands in Printmedien, sozialen Netzwerken, sowie auf der Homepage des Verbands zeitlich unbegrenzt genutzt werden dürfen.
Sollte ein Teil der Teilnahmebedingungen - gleichgültig aus welchem Grund - unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gerichtsstand ist München.