des Skiverband München e.V. - im nachfolgenden Skiverband München oder SVM
genannt
Stand: September 2011
1.
Anmeldung und Bestätigung
1.1 Für
die Anmeldung steht ein online Web-Shop zur Verfügung. Alternativ kann die
Anmeldung auch schriftlich (Brief, Fax, Email) erfolgen.
1.2 Mit
der Anmeldung werden vom Teilnehmer die Teilnahmebedingungen verbindlich
anerkannt.
1.3 Der
Teilnehmer erhält bei Anmeldung über den Web-Shop eine Bestätigung des
Eingangs der Anmeldung an die von ihm angegebene Email-Adresse. Für sämtliche
anderen Wege der Anmeldung verzichtet der Teilnehmer auf eine Bestätigung des
Eingangs der Anmeldung.
1.4 Meldet
der Teilnehmer mehrere Personen an, so hat er auch für die vertraglichen
Verpflichtungen dieser, in der Anmeldung aufgeführten Personen, einzustehen.
1.5 Es
gilt der in der jeweiligen Ausschreibung angegebene Meldeschluss.
1.6 Die
für den jeweiligen Lehrgang gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
werden vom Teilnehmer mit der Anmeldung anerkannt.
1.7 Die
in der Ausschreibung genannten speziellen Teilnahmevoraussetzungen sind
verpflichtend.
2.
Kosten und Zahlung
2.1 Die
Lehrgangsgebühren ergeben sich aus den in der Ausschreibung angegebenen
Leistungen. Diese können auch Kosten für Nebenleistungen wie z.B. Bus,
Unterkunft, Verpflegung, Skipass, Leihgebühren für Ausrüstung enthalten,
sofern diese nicht direkt an den entsprechenden Dienstleister bezahlt werden.
Werden Teilleistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, erfolgt
keine Erstattung der anteiligen Gebühren (Ausnahmen siehe 2.3).
2.2 Zahlungen
für Lehrgänge sind ausschließlich per Einzugsermächtigung möglich. Der
jeweils fällige Betrag wird ca. eine Woche nach Meldeschluss per Lastschrift
eingezogen. Wird die Lastschrift durch die angegebene Bank nicht ausgeführt
(z.B. erforderliche Deckung fehlt, Kontoverbindung hat sich zwischenzeitlich geändert)
trägt der Teilnehmer die daraus entstehenden Gebühren zuzüglich einer
Aufwandspauschale in Höhe von € 25,-.
2.3 Bei
sämtlichen Maßnahmen werden die Liftkarten vom SVM gekauft und bei
Lehrgangsbeginn ausgehändigt. Teilnehmer, die im Besitz einer Liftkarte (z.B. Jahreskarte) bzw. einer gütigen Intermarke sind (falls im jeweiligen Skigebiet akzeptiert - siehe Ausschreibung),
zahlen einen reduzierten Betrag, sofern sie dies bei der Anmeldung angeben. Sind die Voraussetzungen auf dem Lehrgang nicht erfüllt, so wird der entsprechende Betrag zuzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von € 10,- nachträglich per Lastschrift eingezogen.
3.
Rücktritt durch den Teilnehmer
3.1 Der
Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Lehrgangsbeginn von der Anmeldung zurückzutreten.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Post-, Email
oder Faxeingang der Stornierung.
3.2 Die
Rückerstattung der bereits gezahlten Lehrgangsgebühr erfolgt nach folgendem
Schlüssel:
Rücktritt bis 22 Kalendertage
vor Lehrgangsbeginn
90%
Rücktritt 21 bis 14 Kalendertage
vor Lehrgangsbeginn
70%
Rücktritt 13 bis 7 Kalendertage
vor Lehrgangsbeginn
50%
Rücktritt 6 bis 1 Kalendertage vor
bzw. nach Lehrgangsbeginn
0%
In jedem Fall werden jedoch mindestens € 25,- als Bearbeitungsgebühr
erhoben.
Wurde die Lehrgangsgebühr bei Eingang des Rücktritts noch nicht erhoben, wird
die Stornogebühr abgebucht.
3.3 Legt
der Teilnehmer zusammen mit der Rücktrittsmeldung ein ärztliches Attest vor,
so erfolgt die Rückerstattung wie folgt:
Rücktritt bis 14 Kalendertage
vor Lehrgangsbeginn
100%
ohne Abzug einer Bearbeitungsgebühr
Rücktritt 13 bis
7 Kalendertage vor
Lehrgangsbeginn
100%
abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von €
25,
Rücktritt 6 bis 1 Kalendertage vor
Lehrgangsbeginn
50%
mindestens jedoch € 25,- Bearbeitungsgebühr
Maßgeblich ist das Datum des Eingangs des Rücktritts zusammen mit dem
Attest beim zuständigen Referenten. Nach Lehrgangsbeginn werden grundsätzlich
keine Lehrgangsgebühren zurückerstattet, auch nicht wenn das betreffende
Attest ein Datum vor dem Lehrgangsbeginn trägt.
3.4 Eine
Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Der Teilnehmer erhält auf Wunsch
eine Rechnung zur Vorlage bei einer Reiserücktrittsversicherung.
4.
Rücktritt durch den Skiverband München
4.1 Der
Skiverband München kann einen Lehrgang ohne Einhaltung einer Frist absagen,
wenn
4.1.1 schlechte
Schnee- bzw. Wetterverhältnisse die Durchführung im Interesse der Teilnehmer
nicht erlauben.
4.1.2 die Durchführung
des Lehrgangs für den Skiverband München nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle einer Durchführung entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf den
Lehrgang, bedeuten würde.
4.2 Im
Falle der Lehrgangsabsage durch den Skiverband München werden den Teilnehmern
die bereits geleisteten Lehrgangsgebühren in vollem Umfang zurückerstattet.
4.3 Der
Skiverband München kann auch dem jeweiligen Teilnehmer gegenüber den Rücktritt
erklären, sofern dafür ein wichtiger Grund gegeben ist, bzw. dem Skiverband München
die Lehrgangsteilnahme des jeweiligen Teilnehmers nicht zumutbar ist.
5.
Teilnahmebestätigung
5.1 Jedem
Teilnehmer wird am Ende einer Maßnahme eine Lehrgangsbestätigung ausgestellt.
5.2 Teilnehmern
an Prüfungslehrgängen erhalten das Prüfungsergebnis in Form eines
schriftlichen Lehrgangszeugnisses. Dieses gilt zugleich als Lehrgangsbestätigung.
5.3 Der
Skiverband München meldet die Teilnahme an Lehrgängen an die zentrale Datenbank des DSV-Card-Service.
6.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen hinsichtlich des
Lehrgangs von dem vereinbarten Inhalt, die nach der Ausschreibung bzw. Anmeldung
notwendig waren und die vom Skiverband München nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind.
7.
Haftungsausschluss
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Lehrgang teil. Der
Skiverband München haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem
Zusammenhang mit dem Lehrgang bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht
vom Skiverband München oder seinen Leistungsträgern verschuldet sind.
Weiterhin haftet der Skiverband München nur für die ordnungsgemäße Durchführung
des Lehrgangs. Eine weitergehende Haftung des Skiverbandes München findet nicht
statt. Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst
verantwortlich.
8.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte ein Teil der Teilnahmebedingungen – gleichgültig aus welchem
Grund – unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon
unberührt.
9.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München.